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Profes­sio­nelle Hilfe bei Beantragung eines Pflegegrades

Bei Ihrem Antrag auf Pflegegrad können Sie viel falsch machen.

Gehen Sie auf Nummer sicher.

Die Beantragung eines Pflegegrades kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Wir bieten Ihnen professionelle, verständliche und persönliche Unterstützung – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Bewilligung –
damit Sie schnell und unkompliziert die Hilfe erhalten, die Ihnen zusteht.

PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe

Ihr starker Partner von Anfang an –
und wenn es kompliziert wird.

Als bundesweit tätiges Sozialunternehmen begleiten wir seit fast 30 Jahren Menschen in schwierigen Lebenslagen – nach Unfällen, bei chronischen Erkrankungen oder bei plötzlich eintretender Pflegebedürftigkeit. Unser interdisziplinäres Team besteht aus: 
Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachkräften aller Versorgungsbereiche, Sozialrechtsexpertinnen und –experten, Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten, Pflegegutachter/innen, Fachleuten für Pflegeversicherungen und Wohnraumanpassung.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre individuelle Pflegesituation vollständig, nachvollziehbar und fachgerecht dargestellt wird.

Stellen Sie Ihren Antrag nicht alleine.

Seit fast 30 Jahren helfen wir als Sozialunternehmen Menschen nach Unfällen und schweren Erkrankungen und haben viele erfolgreiche Anträge auf Pflegegrad gestellt. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Wenn Sie uns Ihre individuelle Situation schildern, erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung und unsere Experten informieren Sie, worauf es in Ihrem Fall bei der Antragstellung ankommt. Dies gibt Ihnen Sicherheit und Transparenz. 

Kostenfreie Ersteinschätzung


Unsere kostenfreie Ersteinschätzung hilft Ihnen, sich besser zu orientieren und ihre Lage einzuschätzen. Sie bietet Ihnen einen wertvollen ersten Einblick in den Ablauf, unsere Vorgehensweise und die zu erwartenden Kosten.

Individuelle
Beratung



Die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe bietet eine individuelle Beratung rund um das Thema Pflegegrad – persönlich, verständlich und auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Antragstellung, Begutachtung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Fachliche
Kompetenz

Ein Pflegegrad-Antrag ist oft kompliziert. Wir begleiten Sie mit Erfahrung und Fachwissen – von der Antragstellung bis zur Begutachtung. So stellen wir sicher, dass Ihre Einschränkungen korrekt erfasst und Ihre Ansprüche optimal durchgesetzt werden.

Lücken
schließen

Wir helfen Ihnen dabei, die erforderlichen ärztlichen Nachweise zusammenzutragen und stellen sicher, dass diese vollständig und korrekt sind. Sollten in Ihren Unterlagen wichtige Informationen fehlen, helfen wir durch unser Experten-Team diese zu ergänzen.

„Die Beantragung eines Pflegegrads kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Wir bieten Ihnen professionelle, verständliche und persönliche Unterstützung – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Bewilligung – damit Sie schnell und unkompliziert die Hilfe erhalten, die Ihnen zusteht.“

Susanne Ott, Mitbegründer der PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe

PRO CLIENTA UNFALL- & PatientenHILFE

Ihre Fragen zum Pflegegrad

Die Beantragung eines Pflegegrads ist oft komplex und emotional belastend PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe unterstützt Sie dabei nicht nur mit Fachwissen, sondern mit einem persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite – vor Ort, individuell und zuverlässig. Wir sorgen dafür, dass Ihre Situation richtig erfasst und Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse wirksam durchgesetzt werden.

Das Zentrum für Hilfe bei Unfall und Krankheit ist ein integraler Bestandteil der PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe. Hier arbeiten Experten aus verschiedenen Fachrichtungen unter einem Dach zusammen, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen umfassend zu unterstützen. Das Team besteht aus Fachärzten, spezialisierten Anwälten, Psychologen, Therapeuten, technischen und medizinischen Sachverständigen, zertifizierten Unfallmanagern und Reha-Beratern. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht eine kompetente Beratung und schnelle, effektive Unterstützung, die ausschließlich im Interesse der Betroffenen erfolgt. Das Zentrum trägt maßgeblich dazu bei, Menschen bei der Beantragung ihres Pflegegrads und in anderen komplexen Fällen bestmöglich zu helfen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Pflegebedürftigkeit so erkannt wird, wie sie wirklich ist.

Ob für Sie selbst, einen Angehörigen oder Ihr Kind – ein Antrag auf Pflegegrad ist weit mehr als ein Formular. Er entscheidet über finanzielle Hilfe, Entlastung und wichtige Pflegeleistungen. Und doch wird jeder fünfte Pflegebescheid falsch oder zu niedrig ausgestellt. Besonders Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Menschen im erwerbsfähigen Alter kämpfen oft lange um Anerkennung.

Deshalb ist eines entscheidend:
Bereiten Sie sich richtig vor – am besten mit uns an Ihrer Seite.

  • Sie haben das Gefühl, dass der Pflegegrad zu niedrig angesetzt wurde?
  • Die Pflegesituation hat sich verschlechtert, aber der Bescheid wurde nicht angepasst?
  • Der Widerspruch wurde nicht fachgerecht begründet oder abgelehnt?


Dann sind wir für Sie da.

Wir prüfen Ihre aktuelle Situation.
Wir analysieren den bisherigen Pflegebescheid und das MDK-Gutachten.
Wir bereiten fundierte Höherstufungsanträge vor.
Wir formulieren und begleiten fachlich begründete Widersprüche – strukturiert und rechtssicher.

Je besser ein Antrag oder Widerspruch vorbereitet ist, desto höher sind die Erfolgschancen.

  • Kinder und Jugendliche, z.B. mit:

    • angeborenen Erkrankungen (z.B. Trisomie 21, Zerebralparese, Stoffwechselstörungen, Spina bifida, Herzfehler, Epilepsie, Mukoviszidose)
    • schweren chronischen Krankheiten (z.B. juvenile idiopathische Arthritis, Diabetes Typ 1)
    • seltenen Gendefekten oder frühkindlichen Regulationsstörungen
    • Infektiöse und entzündliche Erkrankungen (z.B. Meningitis, Enzephalitis)
    • Schwere Verletzungen und Unfälle (z.B. Verbrennungen)
    • Onkologische Erkrankungen (z.B. Leukämie)
    • Psychische und Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus-Spektrum Störungen, Schwere Formen von ADHS)

    Bei Kindern zählt der Mehraufwand im Vergleich zu gesunden Gleichaltrigen – und der wird oft unterschätzt.

    Erwachsene im erwerbsfähigen Alter, z.B. nach:

    • Unfällen mit bleibenden Einschränkungen (z.B. Schädel-Hirn-Trauma)
    • chronischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Long COVID, ME/CFS
    • psychischen Erkrankungen wie Depression oder Angststörungen
    • Krebsbehandlungen, Dialysepflicht, neurologischen Krankheiten

    Viele Menschen zwischen 25 und 60 Jahren sind plötzlich auf Pflege angewiesen – dauerhaft oder über längere Zeiträume.

    Pflegende Eltern und Angehörige übernehmen regelmäßig über 40 Stunden Pflegearbeit pro Woche – ohne die Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen.

Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Sach- und Geldleistungen zu. Dazu gehören beispielsweise:

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst
  • Kombinationsleistungen (Pflegegeld + Pflegesachleistung anteilig)
  • Entlastungsbetrag (monatlich 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
  • Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und Wohnraumanpassung
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
    Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und der individuellen Pflegesituation.

Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über den Pflegegrad zu entscheiden. In dringenden Fällen – etwa bei Krankenhausentlassung oder palliativem Versorgungsbedarf – muss die Begutachtung innerhalb einer Woche erfolgen.
Kommt die Pflegekasse dieser Frist nicht nach, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Form eines sogenannten „Verzugsgeldes“.

Sonderregelung für palliative Patienten

Palliative Patienten befinden sich oft in einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung. Deshalb gelten vereinfachte und beschleunigte Verfahren:

1. Dringlichkeitsantrag (§ 18 Abs. 3b SGB XI)

  • Bei palliativmedizinisch versorgten Menschen ist die Pflegekasse verpflichtet, innerhalb von 1 Woche eine Begutachtung zu veranlassen.
  • Wird diese Frist überschritten, gilt der Antrag rückwirkend als genehmigt mit Pflegegrad 3 (bzw. höher, wenn ärztlich bestätigt).


2. Vereinfachtes Verfahren

  • Oft reicht ein ärztliches Attest oder ein Hospizbericht, um die Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst) zu verkürzen oder ganz zu ersetzen.
  • Manche Kassen verzichten bei klarer Prognose sogar komplett auf eine persönliche Begutachtung.


3. Leistungen
Nach erfolgreichem Antrag stehen folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Pflegesachleistungen oder Pflegegeld
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI – 125 € mtl.)
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Palliativversorgung (häufig in Kooperation mit SAPV – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung)
  • Demenz: Kognitive Einschränkungen werden genauso gewertet wie körperliche.
  • Kinder: Es gelten andere Begutachtungsmaßstäbe, abgestimmt auf die altersentsprechende Entwicklung.
  • Kurzzeitpflegebedarf: Auch ohne Pflegegrad kann ein Antrag auf Kurzzeitpflege bei akutem Bedarf möglich sein.
  • Rückwirkende Leistungen: Leistungen gibt es erst ab Abtragstellung, nicht rückwirkend!
  • Widerspruchsrecht: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Montas Widerspruch eingelegt werden.
  • Pflegeperson notwendig? Nein, auch ohne feste Pflegeperson kann ein Pflegegrad beantragt werden.

Ein gefährlicher Irrtum.

Viele glauben, ein Pflegegrad sei erst im hohen Alter relevant. Doch die Realität sieht anders aus: Auch Kinder, Jugendliche und Menschen im mittleren Alter haben Anspruch auf einen Pflegegrad, wenn ihre Selbstständigkeit durch Krankheit, Unfall oder Behinderung eingeschränkt ist.

  • Körperliche Einschränkungen werden dokumentiert – psychische Belastungen aber oft übersehen
  • Die Pflegekasse sieht nur den Tag des Gutachtens – nicht das Gesamtbild
  • Wichtige Unterlagen wie Arztberichte oder Pflegetagebuch fehlen häufig
  • Viele verzichten auf Widerspruch – und verschenken damit Ansprüche und Entlastung

Wir helfen Ihnen, Ihre Einschränkungen nachvollziehbar und versicherungskonform darzustellen – mit klaren Formulierungen und vollständigen Nachweisen.

  • Pflegebedürftigkeit wird am altersgerechten Entwicklungsstand gemessen
  • Kinder mit schweren Behinderungen erhalten häufig zu niedrige Einstufungen
  • Der massive Mehraufwand von Eltern wird oft nicht als Pflegeleistung erkannt
  • Die Sonderregel für Kinder unter 18 Monaten (automatisch 1 Pflegegrad höher) wird nicht immer korrekt angewendet

Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) beurteilen Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – häufig unter Zeitdruck und mit lückenhaften Informationen. Deshalb beginnt unsere Unterstützung schon vor der Antragstellung, beim Antrag auf Höherstufung oder vor dem Widerspruch.

Wir helfen Ihnen:

  • Ihren Pflegebedarf objektiv zu erfassen
  • ein fundiertes Pflegetagebuch zu führen
  • die Begutachtungskriterien des SGB XI zu verstehen
  • alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen
  • sich gezielt auf das Gespräch mit dem MDK vorzubereiten


Wer gut vorbereitet ist, wird ernst genommen – und erhält häufiger den Pflegegrad, der tatsächlich zusteht.

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abbilden.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung (hauptsächlich Entlastungsleistungen).
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (Pflegegeld/Sachleistungen, plus weitere Unterstützungen).
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (höheres Pflegegeld/Sachleistungen, umfassendere Unterstützung).
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (noch höhere Leistungen).
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (höchste Leistungen).

Sonderfall Medicproof 

Der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung

Bei gesetzlich Versicherten wird der Medizinische Dienst (MD) damit beauftragt, ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe der Medicproof. Genau wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung, ist die private Pflegeversicherung an die private Krankenkasse angegliedert und für jedes Mitglied verpflichtend. Gesetzlich und privat Versicherte können zur Vorsorge im Alter zusätzlich private Versicherungen abschließen. Aufträge zur Begutachtung erhält der Medicproof jedoch von den privaten Pflegeversicherungen, die eine Pflichtversicherung betreiben.

Zur Begutachtung der Pflegesituation beauftragt der Medicproof Pflegefachkräfte und Ärzte. Bei Bedarf ist es möglich, eine ergänzende pflegefachliche Stellungnahme zu beantragen. Diese dient dem Zweck, die Qualität in der pflegerischen Versorgung darzustellen.

Das Begutachtungsverfahren verläuft wie beim Medizinischen Dienst (MD) auf Basis eines „Formulargutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI“. Bei einem vereinbarten Begutachtungstermin wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Entsprechend wird der Betroffene in einen Pflegegrad 1-5 eingestuft. Gesetzliche Entscheidungskriterien sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Einschränkungen der Fähigkeiten.

Wurde der von uns gestellte Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt oder nicht der gewünschte Pflegegrad bewilligt, lassen wir Sie damit nicht allein. PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe fordert auf Wunsch für Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes an, prüft die Entscheidung sorgfältig und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte. Gemeinsam bereiten wir einen fundierten Widerspruch vor, reichen ergänzende Unterlagen ein und setzen uns für Ihre berechtigten Ansprüche ein – engagiert, kompetent und fristgerecht.

Die erste Einschätzung ist kostenlos. Danach erstellt die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe eine transparente Kostenstruktur, die individuell auf Ihren Fall abgestimmt ist. Es gibt keine versteckten Gebühren.

Ein abgelehnter Antrag kann enttäuschend und belastend sein – aber Sie sind damit nicht allein. PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe steht Ihnen zur Seite. Wir hören zu, prüfen Ihren Fall mit Sorgfalt und kämpfen gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht auf Unterstützung.

Spielt die Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB) eine Rolle bei der Anerkennung eines Pflegegrades?

Frage: Hat die Anerkennung einer Schwerbehinderung direkten Einfluss auf die Einstufung in einen Pflegegrad?

Antwort: Die Anerkennung einer Schwerbehinderung – also die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) – hat keinen direkten Einfluss auf die Pflegegradeinstufung. Beide Verfahren werden unabhängig voneinander geprüft.Dennoch bestehen wichtige Zusammenhänge, die Antragsteller kennen sollten:

Indirekter Zusammenhang: Warum GdB und Pflegegrad zusammengedacht werden sollten

– Ärztliche Befunde, die im Verfahren zur Feststellung des GdB eingereicht wurden, sind auch für den Antrag auf einen Pflegegrad sehr wertvoll.
– Viele Menschen mit Pflegegrad haben zugleich einen GdB – aber ohne Antrag wird dieser nicht automatisch festgestellt.

Es empfiehlt sich ein gemeinsames Vorgehen in beiden Verfahren.

Warum der GdB zusätzlich wichtig ist – über den Pflegegrad hinaus

Auch wenn der Pflegegrad allein für Leistungen aus der Pflegeversicherung genügt, ist ein anerkannter GdB oft notwendig, um wichtige Nachteilsausgleiche zu erhalten:

– Parkausweis für Schwerbehinderte: Ein blauer oder orangefarbener Parkausweis ist an einen bestimmten GdB gekoppelt, z. B. 80 oder höher mit Merkzeichen „aG“.
– Steuererleichterungen und Freibeträge: Mit einem GdB ab 50 können Sie steuerliche Nachteilsausgleiche erhalten.
– Berufs-, Dienst- und Erwerbsminderungsrenten: In vielen Fällen ist der GdB oder ein entsprechendes medizinisches Gutachten eine zentrale Voraussetzung, um: 
• eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, 
• eine Dienstunfähigkeitsrente oder 
• eine Erwerbsminderungsrente (gesetzlich) erfolgreich zu beantragen.

Fazit: Der GdB ist in vielen Fällen ein entscheidender Schlüssel zu weiteren Unterstützungsleistungen – gerade auch ergänzend zum Pflegegrad.

Ihre Unterstützung durch die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe: 

1. Medizinische Dokumentation & Begutachtung:Unser interdisziplinäres Team aus Ärzten, Gutachtern und Unfallmanagern prüft Ihre Gesundheitsunterlagen sorgfältig – sowohl für den Pflegegrad als auch für den GdB-Antrag. Fehlende Befunde werden ergänzt, damit keine Chance ungenutzt bleibt.

2. Juristische Begleitung:Unsere Fachanwälte für u.a. Medizin- und Sozialrecht unterstützen bei:- der korrekten Formulierung von Anträgen,- Widersprüchen bei Ablehnungen- und ggf. einer sozialgerichtlichen Klage. 

Häufig gestellte Fragen:

Benötige ich für den Pflegegrad zwingend einen GdB?Nein. Ein Pflegegrad kann unabhängig vom GdB beantragt werden. Die Verfahren sind getrennt.

Warum sollte ich trotzdem einen GdB beantragen?Weil nur mit einem GdB z. B. ein Parkausweis, steuerliche Vorteile  möglich sind.

Kann PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe mich bei beiden Verfahren unterstützen?Ja. Wir koordinieren medizinische Unterlagen, beraten zur Antragstellung und begleiten Sie  von der ersten Anfrage bis zur Entscheidung.

Unsere Schritte für Ihren Erfolg:

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem spezialisierten Expertenwissen helfen wir Ihnen dabei, Ihren Antrag auf Pflegegrad korrekt zu stellen. Hierfür nutzen wir alle Ressourcen, die uns im Zentrum für Hilfe bei Unfall und Krankheit zur Verfügung stehen. Unser Netzwerk aus Anwälten, Versicherungsexperten, Dipl. Psychologen, Therapeuten und Sachverständige für Pflegebegutachtung betreut Sie umfassend – von Anfang an.  

Zielklärung: Gemeinsam legen wir fest, welche Unterstützung Sie benötigen und wie wir das beste Ergebnis für Sie erzielen.

Maßgeschneiderte Optionen: Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um den Antragsprozess zu beschleunigen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. So vermeiden Sie  unnötige Verzögerungen. 

Situationsanalyse: Wir prüfen Ihre aktuelle Situation und klären, welche Unterlagen und Informationen bereits vorliegen.

Umsetzung & Begleitung: Wir stehen Ihnen zur Seite, bis Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet und die Leistungen genehmigt wurden. 

Städte, in denen wir aktiv sind

Deutschland

Aschaffenburg
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Vielen Dank für Ihre Nachricht an die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe.

Wir haben Ihre Anfrage erfolgreich erhalten und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.