Die Beantragung eines Pflegegrades kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Wir bieten Ihnen professionelle, verständliche und persönliche Unterstützung – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Bewilligung –
damit Sie schnell und unkompliziert die Hilfe erhalten, die Ihnen zusteht.
Als bundesweit tätiges Sozialunternehmen begleiten wir seit fast 30 Jahren Menschen in schwierigen Lebenslagen – nach Unfällen, bei chronischen Erkrankungen oder bei plötzlich eintretender Pflegebedürftigkeit. Unser interdisziplinäres Team besteht aus:
Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachkräften aller Versorgungsbereiche, Sozialrechtsexpertinnen und –experten, Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten, Pflegegutachter/innen, Fachleuten für Pflegeversicherungen und Wohnraumanpassung.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre individuelle Pflegesituation vollständig, nachvollziehbar und fachgerecht dargestellt wird.
Seit fast 30 Jahren helfen wir als Sozialunternehmen Menschen nach Unfällen und schweren Erkrankungen und haben viele erfolgreiche Anträge auf Pflegegrad gestellt. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Wenn Sie uns Ihre individuelle Situation schildern, erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung und unsere Experten informieren Sie, worauf es in Ihrem Fall bei der Antragstellung ankommt. Dies gibt Ihnen Sicherheit und Transparenz.
Unsere kostenfreie Ersteinschätzung hilft Ihnen, sich besser zu orientieren und ihre Lage einzuschätzen. Sie bietet Ihnen einen wertvollen ersten Einblick in den Ablauf, unsere Vorgehensweise und die zu erwartenden Kosten.
„Die Beantragung eines Pflegegrads kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Wir bieten Ihnen professionelle, verständliche und persönliche Unterstützung – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Bewilligung – damit Sie schnell und unkompliziert die Hilfe erhalten, die Ihnen zusteht.“
Susanne Ott, Mitbegründer der PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe
Die Beantragung eines Pflegegrads ist oft komplex und emotional belastend PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe unterstützt Sie dabei nicht nur mit Fachwissen, sondern mit einem persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite – vor Ort, individuell und zuverlässig. Wir sorgen dafür, dass Ihre Situation richtig erfasst und Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse wirksam durchgesetzt werden.
Das Zentrum für Hilfe bei Unfall und Krankheit ist ein integraler Bestandteil der PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe. Hier arbeiten Experten aus verschiedenen Fachrichtungen unter einem Dach zusammen, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen umfassend zu unterstützen. Das Team besteht aus Fachärzten, spezialisierten Anwälten, Psychologen, Therapeuten, technischen und medizinischen Sachverständigen, zertifizierten Unfallmanagern und Reha-Beratern. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht eine kompetente Beratung und schnelle, effektive Unterstützung, die ausschließlich im Interesse der Betroffenen erfolgt. Das Zentrum trägt maßgeblich dazu bei, Menschen bei der Beantragung ihres Pflegegrads und in anderen komplexen Fällen bestmöglich zu helfen.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Pflegebedürftigkeit so erkannt wird, wie sie wirklich ist.
Ob für Sie selbst, einen Angehörigen oder Ihr Kind – ein Antrag auf Pflegegrad ist weit mehr als ein Formular. Er entscheidet über finanzielle Hilfe, Entlastung und wichtige Pflegeleistungen. Und doch wird jeder fünfte Pflegebescheid falsch oder zu niedrig ausgestellt. Besonders Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Menschen im erwerbsfähigen Alter kämpfen oft lange um Anerkennung.
Deshalb ist eines entscheidend:
Bereiten Sie sich richtig vor – am besten mit uns an Ihrer Seite.
Dann sind wir für Sie da.
Wir prüfen Ihre aktuelle Situation.
Wir analysieren den bisherigen Pflegebescheid und das MDK-Gutachten.
Wir bereiten fundierte Höherstufungsanträge vor.
Wir formulieren und begleiten fachlich begründete Widersprüche – strukturiert und rechtssicher.
Je besser ein Antrag oder Widerspruch vorbereitet ist, desto höher sind die Erfolgschancen.
Kinder und Jugendliche, z. B. mit:
Bei Kindern zählt der Mehraufwand im Vergleich zu gesunden Gleichaltrigen – und der wird oft unterschätzt.
Erwachsene im erwerbsfähigen Alter, z. B. nach:
Viele Menschen zwischen 25 und 60 Jahren sind plötzlich auf Pflege angewiesen – dauerhaft oder über längere Zeiträume.
Pflegende Eltern und Angehörige übernehmen regelmäßig über 40 Stunden Pflegearbeit pro Woche – ohne die Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen.
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Sach- und Geldleistungen zu. Dazu gehören beispielsweise:
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über den Pflegegrad zu entscheiden. In dringenden Fällen – etwa bei Krankenhausentlassung oder palliativem Versorgungsbedarf – muss die Begutachtung innerhalb einer Woche erfolgen.
Kommt die Pflegekasse dieser Frist nicht nach, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Form eines sogenannten „Verzugsgeldes“.
Sonderregelung für palliative Patienten
Palliative Patienten befinden sich oft in einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung. Deshalb gelten vereinfachte und beschleunigte Verfahren:
1. Dringlichkeitsantrag (§ 18 Abs. 3b SGB XI)
2. Vereinfachtes Verfahren
3. Leistungen
Nach erfolgreichem Antrag stehen folgende Leistungen zur Verfügung:
Ein gefährlicher Irrtum.
Viele glauben, ein Pflegegrad sei erst im hohen Alter relevant. Doch die Realität sieht anders aus: Auch Kinder, Jugendliche und Menschen im mittleren Alter haben Anspruch auf einen Pflegegrad, wenn ihre Selbstständigkeit durch Krankheit, Unfall oder Behinderung eingeschränkt ist.
Wir helfen Ihnen, Ihre Einschränkungen nachvollziehbar und versicherungskonform darzustellen – mit klaren Formulierungen und vollständigen Nachweisen.
Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) beurteilen Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – häufig unter Zeitdruck und mit lückenhaften Informationen. Deshalb beginnt unsere Unterstützung schon vor der Antragstellung, beim Antrag auf Höherstufung oder vor dem Widerspruch.
Wir helfen Ihnen:
Wer gut vorbereitet ist, wird ernst genommen – und erhält häufiger den Pflegegrad, der tatsächlich zusteht.
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abbilden.
Sonderfall Medicproof
Der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung
Bei gesetzlich Versicherten wird der Medizinische Dienst (MD) damit beauftragt, ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe der Medicproof. Genau wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung, ist die private Pflegeversicherung an die private Krankenkasse angegliedert und für jedes Mitglied verpflichtend. Gesetzlich und privat Versicherte können zur Vorsorge im Alter zusätzlich private Versicherungen abschließen. Aufträge zur Begutachtung erhält der Medicproof jedoch von den privaten Pflegeversicherungen, die eine Pflichtversicherung betreiben.
Zur Begutachtung der Pflegesituation beauftragt der Medicproof Pflegefachkräfte und Ärzte. Bei Bedarf ist es möglich, eine ergänzende pflegefachliche Stellungnahme zu beantragen. Diese dient dem Zweck, die Qualität in der pflegerischen Versorgung darzustellen.
Das Begutachtungsverfahren verläuft wie beim Medizinischen Dienst (MD) auf Basis eines „Formulargutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI“. Bei einem vereinbarten Begutachtungstermin wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Entsprechend wird der Betroffene in einen Pflegegrad 1-5 eingestuft. Gesetzliche Entscheidungskriterien sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Einschränkungen der Fähigkeiten.
Wurde der von uns gestellte Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt oder nicht der gewünschte Pflegegrad bewilligt, lassen wir Sie damit nicht allein. PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe fordert auf Wunsch für Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes an, prüft die Entscheidung sorgfältig und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte. Gemeinsam bereiten wir einen fundierten Widerspruch vor, reichen ergänzende Unterlagen ein und setzen uns für Ihre berechtigten Ansprüche ein – engagiert, kompetent und fristgerecht.
Die erste Einschätzung ist kostenlos. Danach erstellt die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe eine transparente Kostenstruktur, die individuell auf Ihren Fall abgestimmt ist. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Ein abgelehnter Antrag kann enttäuschend und belastend sein – aber Sie sind damit nicht allein. PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe steht Ihnen zur Seite. Wir hören zu, prüfen Ihren Fall mit Sorgfalt und kämpfen gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht auf Unterstützung.
Spielt die Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB) eine Rolle bei der Anerkennung eines Pflegegrades?
Frage: Hat die Anerkennung einer Schwerbehinderung direkten Einfluss auf die Einstufung in einen Pflegegrad?
Antwort: Die Anerkennung einer Schwerbehinderung – also die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) – hat keinen direkten Einfluss auf die Pflegegradeinstufung. Beide Verfahren werden unabhängig voneinander geprüft.Dennoch bestehen wichtige Zusammenhänge, die Antragsteller kennen sollten:
Indirekter Zusammenhang: Warum GdB und Pflegegrad zusammengedacht werden sollten
– Ärztliche Befunde, die im Verfahren zur Feststellung des GdB eingereicht wurden, sind auch für den Antrag auf einen Pflegegrad sehr wertvoll.
– Viele Menschen mit Pflegegrad haben zugleich einen GdB – aber ohne Antrag wird dieser nicht automatisch festgestellt.
Es empfiehlt sich ein gemeinsames Vorgehen in beiden Verfahren.
Warum der GdB zusätzlich wichtig ist – über den Pflegegrad hinaus
Auch wenn der Pflegegrad allein für Leistungen aus der Pflegeversicherung genügt, ist ein anerkannter GdB oft notwendig, um wichtige Nachteilsausgleiche zu erhalten:
– Parkausweis für Schwerbehinderte: Ein blauer oder orangefarbener Parkausweis ist an einen bestimmten GdB gekoppelt, z. B. 80 oder höher mit Merkzeichen „aG“.
– Steuererleichterungen und Freibeträge: Mit einem GdB ab 50 können Sie steuerliche Nachteilsausgleiche erhalten.
– Berufs-, Dienst- und Erwerbsminderungsrenten: In vielen Fällen ist der GdB oder ein entsprechendes medizinisches Gutachten eine zentrale Voraussetzung, um:
• eine private Berufsunfähigkeitsversicherung,
• eine Dienstunfähigkeitsrente oder
• eine Erwerbsminderungsrente (gesetzlich) erfolgreich zu beantragen.
Fazit: Der GdB ist in vielen Fällen ein entscheidender Schlüssel zu weiteren Unterstützungsleistungen – gerade auch ergänzend zum Pflegegrad.
Ihre Unterstützung durch die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe:
1. Medizinische Dokumentation & Begutachtung:Unser interdisziplinäres Team aus Ärzten, Gutachtern und Unfallmanagern prüft Ihre Gesundheitsunterlagen sorgfältig – sowohl für den Pflegegrad als auch für den GdB-Antrag. Fehlende Befunde werden ergänzt, damit keine Chance ungenutzt bleibt.
2. Juristische Begleitung:Unsere Fachanwälte für u.a. Medizin- und Sozialrecht unterstützen bei:- der korrekten Formulierung von Anträgen,- Widersprüchen bei Ablehnungen- und ggf. einer sozialgerichtlichen Klage.
Häufig gestellte Fragen:
Benötige ich für den Pflegegrad zwingend einen GdB?Nein. Ein Pflegegrad kann unabhängig vom GdB beantragt werden. Die Verfahren sind getrennt.
Warum sollte ich trotzdem einen GdB beantragen?Weil nur mit einem GdB z. B. ein Parkausweis, steuerliche Vorteile möglich sind.
Kann PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe mich bei beiden Verfahren unterstützen?Ja. Wir koordinieren medizinische Unterlagen, beraten zur Antragstellung und begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zur Entscheidung.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem spezialisierten Expertenwissen helfen wir Ihnen dabei, Ihren Antrag auf Pflegegrad korrekt zu stellen. Hierfür nutzen wir alle Ressourcen, die uns im Zentrum für Hilfe bei Unfall und Krankheit zur Verfügung stehen. Unser Netzwerk aus Anwälten, Versicherungsexperten, Dipl. Psychologen, Therapeuten und Sachverständige für Pflegebegutachtung betreut Sie umfassend – von Anfang an.
Zielklärung: Gemeinsam legen wir fest, welche Unterstützung Sie benötigen und wie wir das beste Ergebnis für Sie erzielen.
Maßgeschneiderte Optionen: Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um den Antragsprozess zu beschleunigen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.
Situationsanalyse: Wir prüfen Ihre aktuelle Situation und klären, welche Unterlagen und Informationen bereits vorliegen.
Umsetzung & Begleitung: Wir stehen Ihnen zur Seite, bis Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet und die Leistungen genehmigt wurden.
Unfall oder Erkrankung? Unser Experten-Team aus Unfallmanagern, Gutachtern, Rechtsanwälten, Ärzten, Psychologen und Therapeuten hat die Lösung – fordern Sie jetzt Unterstützung an!
Wir erleben ein dynamisches Wachstum und streben danach, unser bundesweites Netzwerk zu erweitern. Sind Sie als Neurologe, Orthopäde, Unfallchirug oder Dipl.Psychologe tätig? Arbeiten Sie in der Pflege, als Alltagsbegleiter, Rechtsanwalt oder Fachanwalt? Dann suchen wir genau Sie! Gemeinsam mit unserem Experten-Netzwerk setzen wir uns mit Leidenschaft für die Interessen von Betroffenen ein. Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft und profitieren Sie von der Stärke eines flächendeckenden Netzwerks und gestalten mit uns die Zukunft der PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe.
Vielen Dank für Ihre Nachricht an die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe.
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